Hundehalte – Sachkunde
Sachkundenachweis in Niederösterreich

Das NÖ Hundehaltegesetz schreibt für „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential“ und mittels Bescheid der zuständigen Gemeinde als „auffällig“ eingestufte Hunde einen speziellen Sachkundenachweis vor.
Laut Gesetz gelten Hunde der folgenden Rassen oder Kreuzungen davon in NÖ als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial:
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Pitbull
- Bandog
- Rottweiler
- Tosa Inu
Was ist also zu tun, wenn Sie der Besitzer eines sog. „Kampfhundes“, „Listenhundes“ oder Mischlingen davon sind und in NÖ wohnen oder gar einen Bescheid der Gemeinde bekommen haben, weil Ihr Hund als auffällig eingestuft wurde?
Sie müssen (!!) den Sachkundenachweis durch Ausbildungsbestätigung erbringen und der jeweiligen Gemeinde vorlegen!
Ebenso müssen Sie das Halten eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzeigen.
Was ist zur Erlangung des Sachkundenachweises nötig
- Absolvierung des allgemeinen Teils (Theorie) der Ausbildung in der Dauer von mindestens 4 Stunden über das Wesen und Verhalten des Hundes nach §2 der Verordnung
- Absolvierung des praktischen Teils der Ausbildung in der Dauer von mindestens 6 Stunden über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen nach §3 der Verordnung
Die erforderliche Sachkunde gilt dann als erbracht, wenn die erfolgreiche Absolvierung dieser Ausbildung mittels Bestätigung dokumentiert ist. Nathalie Aigner ist behördlich befähigt eine solche Ausbildung mit dem Mensch-Hund-Team durchzuführen und die Bestätigung dazu auszustellen.
Rechtsquellen:
